Versammlungs- und Meinungsfreiheit in Sachsen zu Grabe getragen

Pressemitteilung Landesverband Sachsen - Veröffentlicht am 22. Januar 2010

Die Piratenpartei Sachsen zeigt sich bestürzt über die Beschneidung des sächsischen Versammlungsrechts. Am 20. Januar 2010 hat der Sächsische Landtag mit den Stimmen von CDU und FDP die landesrechtliche Geltung des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge beschlossen [1]. Möglich wurde dies durch die Übertragung der Kompetenzen für zukünftige Veränderungen des Versammlungsgesetzes an die Bundesländer, die im Rahmen der Föderalismusreform von 2006 erfolgte. Nach Meinung der Piratenpartei stellt das neue Gesetz eine erhebliche Einschränkung des Versammlungsrechts (Art. 8 GG) und auch der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) dar.

Andre Stüwe, Vorstandsvorsitzender des sächsischen Landesverbandes, kritisierte: »Das neue Versammlungsgesetz ist unnötig und zudem gefährlich für die demokratische Meinungsäußerung. Unnötig ist es, weil die bundesrechtliche Vorgabe zum Versammlungsrecht bereits ausreichend klarstellt, dass Versammlungen bei einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verboten oder mit Auflagen versehen werden können [2]. Gefährlich ist es, weil hier ganz offensichtlich einseitig gegen linke Gruppen vorgegangen werden soll, mit vollständiger Ignoranz der bestehenden Realität. Dies ist gerade auch im Hinblick auf das kürzlich gefällte Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVG09-129) unerträglich, das dem "bürgerschaftlichem Engagement im freien politischen Diskurs" einen besonderen Platz zuweist [3].«

Im bisher geltenden Bundesversammlungsgesetz gab es Einschränkungen bei Stätten besonderer historischer Bedeutung, wie den Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialmus. Im neuen Gesetz wurden diese nun auf weitere historische Plätze - wie die Frauenkirche in Dresden und das Völkerschlachtdenkmal in Leipzig - ausgedehnt. Auch werden das Unrecht in der DDR und die Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus gleichwertig behandelt. Beim Gedenkstättenschutz wird außerdem die Erfordernis einer unmittelbaren Gefahr - wie im Bundesgesetz verlangt - fallengelassen.

Die Piratenpartei Sachsen kritisiert die neuen Bestimmungen als zu weit ausgelegt. Es ist nun möglich, eine unmittelbare Gefahr zu konstruieren, indem man früher stattgefundene Veranstaltungen mit geplanten Demonstrationen gleichsetzt und sie damit als voraussichtlich gefährdend oder störend brandmarkt.

Besonders enttäuscht zeigt sich Stüwe über die große Anzahl grundrechtseinschränkender Gesetze und Maßnahmen unter Mitwirkung von FDP-Landesfraktionen: »Ich finde es zutiefst beschämend, dass die ehemalige Bürgerrechtspartei FDP sich nicht ihrer Wurzeln besinnt, sondern sich stattdessen lieber auf die zutiefst problematische Linie der CDU begibt. Die Piratenpartei Sachsen wird die dringend notwendige Verfassungsklage gegen das neue Gesetz mit unterstützen.«

Stüwe sagt weiter: »Wir Piraten stehen für den Erhalt der Freiheit und der bürgerlichen Grundrechte, gerade im Bewusstsein der Verantwortung für unsere Geschichte. Wir wollen diese Freiheit verteidigen dürfen - auch und gerade an Orten von geschichtlicher Bedeutung. Wir vertrauen darauf, dass dieses Gesetz, das ein Grundrecht unter vagen Vermutungen einer potentiellen Gefährdung anderer Rechtsgüter beschneidet, keiner Instanz der Verfassungsgerichtsbarkeit standhält.«


Quellen:

[1] http://ws.landtag.sachsen.de/images/5_Drs_286_-1_1_10_.pdf
[2] http://www.gesetze-im-internet.de/versammlg/__15.html
[3] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-129.html


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