Pressemitteilung - Veröffentlicht am 13. Juni 2010
Stellungnahme der Piratenpartei zu Verhandlung und möglichen Inhalten des dritten "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft"
Inhalt
1. Erklärung von Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland
2. Stellungnahme der Piratenpartei zu Verhandlung und möglichen Inhalten des "dritten Korbs"
2.1. Einleitung
2.2. Open Access und verwaiste Werke
2.3. Leistungsschutzrecht und der Informationsraum Internet
2.4. Verbraucherschutz
2.5. Public Viewing
2.6. Offene Fragen
1. Erklärung zum Auftakt der Verhandlungen zum sogenannten 3. Korb der Urheberrechtsnovelle
»Die versuchte Anpassung des Urheberrechts an das digitale Zeitalter durch den Gesetzgeber muss zum jetzigen Zeitpunkt als gescheitert angesehen werden. Nach Jahrzehnten der Verschärfung des Urheberrechts auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene ist ein ernsthaftes Bemühen um die Auflösung der anhaltenden Konflikte und um ein menschenfreundliches Urheberrecht entweder nicht erkennbar oder wird von wirtschaftlichen Interessen bestimmter Lobbygruppen verhindert. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der jüngsten Bankrotterklärungen des aktuellen Wirtschafts- und Finanzsystems müssen Gemeinwohl und menschliche Werte vorrangige Ziele einer Umgestaltung der gesetzlichen Regelungen sein und nicht die Gewinnmaximierung zugunsten marktbeherrschender Akteure. Recht und Wirtschaft dienen dem Menschen, nicht umgekehrt.
Die Mittel des Internets schaffen neue Möglichkeiten der Beteiligung, Mitbestimmung und Selbstverwirklichung deren Nutzen oft in unbezahlbaren Kategorien wie Zufriedenheit und Glück liegt. Die maximale Förderung dieser Möglichkeiten muss das Ziel einer gemeinwohlorientierten Politik sein. Dies schließt ein profitables, marktorientiertes Wirtschaften auf dem Gebiet immaterieller Güter keineswegs aus. Ein Fortschreiben der hergebrachten Regelungen liegt im übrigen aber auch nicht im Interesse der allermeisten Urheber, seien sie an einer wirtschaftlichen Verwertung ihrer Werke interessiert oder nicht. Der Gesetzgeber mus hier endlich seiner eigentlichen Aufgabe nachkommen und die notwendigen Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und Grenzen für ein solches Wirtschaften schaffen. Beispielsweise darf das Problem des Micropayment nicht ausschließlich den wirtschaftlichen Akteuren selbst überlassen werden, sondern es muss eine bargeldähnliche, möglichst anonym nutzbare, elektronische Bezahlmöglichkeit geschaffen werden.
Die neuen Techniken und Medien bringen auch neuartige Eigenheiten mit, die berücksichtigt werden müssen. Hat man früher einen Brief verschickt, so wird heute ein E-Mail and den Empfänger faktisch kopiert. In diesem Zusammenhang muss die Vervielfältigung als gewährtes Verwertungsrecht bei digitalen Werken grundsätzlich in Frage gestellt werden, zumal, wenn dessen Durchsetzung in Konflikt mit dem Kommunikationsgeheimnis oder anderen höherrangigen Rechten gerät. Die Unfähigkeit oder der Unwille hier gesetzgeberisch klare Verhältnisse zu schaffen ist nicht nur bürgerrechtlich fatal sondern begünstigt auch einen ruinösen Feldzug gegen die eigenen oft minderjährigen Bürger und deren Familien, an dem primär skrupellose Abmahnanwälte verdienen.
Im Streit um das Urheberrecht stehen allzuoft die eigentlich nachrangigen Unterhaltungsmedien im Vordergrund. So sind im ersten und zweiten Korb der Urheberrechtsnovelle bildungs- und forschungsfeindliche Regelungen entstanden, die es dringend zu korrigieren gilt. Gerade in Deutschland sind Bildung und Wissen schliesslich wesentliche wohlstandssichernde Faktoren unserer Zukunft. Jegliche Einschränkung auf diesem Gebiet lastet künftigen Generationen zusätzlich zu existierenden Schuldenbergen noch eine weitere schwere Hypothek auf.
Die Piratenpartei fordert eine mutige und zukunftsweisende Neuregelung des Urheberrechts auf der Grundlage der Anerkennung der durch die digitale Revolution und die weltweite Vernetzung geschaffenen Fakten. Die deutsche Regierung darf sich hier nicht auf die Erfüllung von ihr selbst mitgeschaffener EU-Direktiven zurückziehen. Den jeglicher Demokratie spottenden Versuchen, auf internationaler Ebene weitere Verschärfungen im Urheberrecht insgeheim durchzudrücken - wie beispielsweise im aktuellen Fall ACTA - muss sofort und entschieden eine generelle Absage erteilt werden.«
Jens Seipenbusch, Vorstandsvorsitzender der Piratenpartei Deutschland
2. Stellungnahme der Piratenpartei zu Verhandlung und möglichen Inhalten des dritten "Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft"
2.1. Einleitung
"Dritter Korb", so wird kurz das dritte "Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" genannt, mit dem das deutsche Urheberrecht vom Zeitalter des Buchdrucks und des Rundfunks an das Zeitalter allgegenwärtiger Kopierbarkeit angepasst werden soll. Die Geschichte der Reform ist für die Allgemeinheit alles andere als erfreulich.
Die rot-grüne Koalition führte im "Ersten Korb" 2003 den strafbewehrten Schutz von Kopierschutzsystemen und die Kriminalisierung von Online-Tauschbörsen ein. Lehrer und Wissenschaftler wurden mit vollkommen praxisfernen Regelungen über das Einstellen von Dokumenten in internen Uni- und Schul-Netzwerken zu Unterrichtszwecken bedacht. Abgerundet wurde das ganze mit einer Neufassung des Schrankenrechts für Privatkopien, über deren Auslegung Juristen heute noch rätseln.
An diese Privatkopierschranke hat auch die Große Koalition im "Zweiten Korb" 2007 Hand angelegt, um die Freiheiten der Allgemeinheit weiter einzuschränken. Bibliotheken, Museen und Archive erhielten eine Regelung für elektronische Leseplätze, die für Kopfschütteln sorgen sollte, ebenso wie der Verhinderungsparagraph zum Versand von elektronischen Kopien. Wer allerdings glaubte, all das geschehe zum Wohl der Autoren, durfte sich über die verlagsfreundliche Rechteübertragung für unbekannten Nutzungsarten an älteren Werken - namentlich Online-Veröffentlichungen - nur wundern. Wer als Urheber nicht rechtzeitig widersprach, trat alle Verwertungrechte für Online-Veröffentlichungen kampflos ab. Schwarz-Rot hat damit der Open-Access-Idee in Deutschland unsäglichen Schaden zugefügt.
Mit Spannung und Skepsis erwarten die Piraten die Fachanhörungen zum Dritten Korb im Bundesjustizministerium (BMJ) - und sind gezwungen, sich dabei auf die mediale Berichterstattung zu verlassen. Weder zur Stellungnahme noch als Beobachter wurde die Piratenpartei eingeladen und ist, ebenso wie die Allgemeinheit, von den Expertenanhörungen ausgeschlossen. Die Piraten kritisieren entschieden die fehlende Öffentlichkeit der Gespräche im BMJ: Transparente Gesetzgebung, die Lobbyismus sichtbar macht, ist ein unabdingbarer Bestandteil demokratischer Prozesse! Sollte es an Expertise zum Streamen der Anhörungen fehlen, stellt die Piratenpartei gerne ihr Fachwissen zur Verfügung.
2.2. Open Access und verwaiste Werke
Bildungs- und Wissenschaftsakteure wurden bei den bisherigen Reformen stets auf den Dritten Korb vertröstet. Voraussichtlich wird dieser nun immerhin einer Forderung Rechnung tragen, die seit Jahren im Raum steht: Die Förderung von Open-Access-Publikationen.
Dass diese erst jetzt auf die Tagesordnung kommt, ist an sich bereits eine Zumutung. Wissenschaftsorganisationen und diejenigen, die oft überteuerten Abonnements für Fachzeitschriften finanzieren müssen, fordern das bereits seit Jahren. Selbst der Bundesrat hatte hierzu bereits 2006 einen Gesetzesvorschlag unterbreitet.
Im Zuge der Digitalisierung von älteren Werken werden zudem der Umfang und die Folgen von verwaisten und nicht mehr verwerteten Werken sichtbar: Wo Urheberrechte ungeklärt sind bzw. nicht mehr wahrgenommen werden, besteht Rechtsunsicherheit, die öffentlichen Institutionen Massendigitalisierung und Online-Verfügbarmachung deutlich erschwert.
Die Piraten unterstützen diesbezüglich die Empfehlungen des Aktionsbündnisses "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft". In diesem haben sich mit Hochschulrektorenkonferenz, Wissenschaftsrat, Leibniz- und Helmholtz-Gemeinschaft sowie Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft sechs große Wissenschaftsorganisationen und über 350 weitere Verbände, Fachgesellschaften und Institutionen zusammengeschlossen. Sie appellieren nachdrücklich an den Gesetzgeber, den Empfehlungen zu folgen. Über die Forderungen dieser direkt betroffenen Experten hinwegzusehen, wäre ein Zeichen maßloser Ignoranz.
[Empfehlungen: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/docs/antwort-AB-aufBMJ-Fragebogen-PDF.pdf]
[Unterzeichner Aktionsbündnis: http://www.urheberrechtsbuendnis.de/unterzeichner.html.de]
2.3. Leistungsschutzrecht und der Informationsraum Internet
Mit besonderer Sorge betrachten die Piraten, wie die deutschen Presseverleger in den letzten Monaten durch ihren Lobbyismus die Errichtung eines eigenen Leistungsschutzrechtes (LSR) vorantreiben. Dabei scheint es sie nicht zu stören, dass unabhängige Urheberrechtler der prinzipiellen Idee eines Presse-LSRs [http://www.kommunikationundrecht.de/archiv/pages/show.php?timer=1260795904&deph=0&id=68501&currPage=1] ebenso wie den publik gewordenen Entwürfen von Verlagsjuristen und Journalisten-Gewerkschaften [http://irights.info/index.php?q=node/880] eine deutliche Absage erteilen.
Laut dem Entwurf der Presseverlage soll eine neue Vergütungspflicht für alle gewerblich genutzten Geräte eingeführt werden, die potentiell zur Vervielfältigung genutzt werden können. Dies wären mit Computern, Smart Phones, Brennern, Scannern und Faxgeräten – die Liste ist nicht abgeschlossen – zahlreiche Geräte, die bereits heute mit Gebühren für die Möglichkeit des Anfertigens von Kopien belegt sind. Die Urheber der erzeugten Texte werden bereits heute für die Anfertigung von Kopien entschädigt – es sei denn, sie haben im Rahmen der üblichen Verträge die Verwertungsrechte an die Verleger abgetreten. Die Gebühren würden durch eine weitere, neue Verwertungsgesellschaft eingetrieben.
Das neue Leistungsschutzrecht zielt insbesondere auf Suchmaschinen ab. Deren besondere Funktion für die Erschließung des Internets hatte der Bundesgerichtshof bereits 2003 hervorgehoben und Ansprüche von Presseverlegern wegen der Anzeige von kleinsten Textteilen ("Snippets") abgewiesen. Eine solche Abhängigkeit der Suchmaschinen, sozialen Netzwerke und anderer Aggregatoren vom Willen der Presseverleger schränkt deren Funktionsweise fundamental ein. Dies gilt besonders, da hier nicht nur Vergütungs-, sondern Verbotsansprüche zur Debatte stehen.
Die Piratenpartei warnt nachdrücklich vor der Einführung eines solchen Leistungsschutzrechts für Presseverlage, da es das freien und neutralen Wesen des Informationsraums Internet gefährdet. Automatisches Durchsuchen von Webseiten mit Ergebnisanzeigen, Links, Zitaten und das Teilen von Inhalten sind immanenter Bestandteil der Struktur und Kultur des World Wide Webs. Möglichkeiten, den Zugriff von Suchmaschinen zu unterbinden, gibt es zudem bereits.
2.4. Verbraucherschutz
Bezüglich des Verbraucherschutzes ist mit dem Thema Kabelweiterleitung etwas Gutes im Korb. Dieser Begriff bezeichnet das Aufsplitten von Kabelsendungen in großen Wohnanlagen. Tatsächlich ist es ein Missstand, dass diese als Sendungen gelten und damit zusätzlich vergütungspflichtig sind. Aus Sicht des Verbraucherschutzes wären das Recht auf Privatkopie und der Verkauf gebrauchter Software jedoch dringlichere Themen gewesen.
2.5. Public Viewing
Schließlich ist geplant, mit dem "Kneipenrecht" eine Ausnahme zu streichen, die für Wirte, die Public Viewing anbieten, von Vorteil ist. Restaurants und ähnliche Einrichtungen, die keinen Eintritt nehmen, sollen zukünftig zusätzlich zu GEZ- und GEMA-Gebühren Lizenzen bei den Sendeunternehmen erwerben, deren Sendungen sie ihren Gästen zeigen. Bei der jetzigen Fußball-Weltmeisterschaft werden bereits von der FIFA Lizenzgebühren verlangt, sofern ein Eintrittsgeld gezahlt werden muss. Die rechtliche Grundlage hierfür ist durchaus umstritten.
2.6. Offene Fragen
Auch außerhalb der genannten angekündigten Themen der Anhörungen bleiben noch bedenkliche Fragen offen. Diese finden sich in der Anfrage des BMJ zur "Prüfung weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarfs im Bereich des Urheberrechts" vom Februar 2009, die an verschiedene Interessensorganisationen und Sachverständige zur Stellungnahme aufrief. So wurde etwa nach einer Einschränkung der Privatkopie ("Kopien nur vom Original") und einem Verbot "intelligenter Aufnahmesoftware" für Inhalte von Web-Radios gefragt. Die Panoramafreiheit, nach der jeder Abbildungen von Bau- und Kunstwerken im öffentlichen Raum anfertigen und veröffentlichen darf, wurde in Frage gestellt. Inwieweit diese weitreichenden Einschränkungen weiter verfolgt werden, ist im Moment unklar.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
Verantwortlich für den Versand dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland>
Kommentare