Informationelle Selbstbestimmung als Grundrecht

Die informationelle Selbstbestimmung muß im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als Grundrecht verankert werden. Regelungen zur präventiven Überwachung sind grundsätzlich abzulehnen, da daraus ein Überwachungsstaat resultiert. Bestehende Regelungen zur reaktiven Überwachung sollen auf ihre Verfassungsmäßigkeit überprüft und dem heutigen Stand der Technik angepasst werden.