ACTA betrifft Jeden

Veröffentlicht am 17. Juni 2010

ACTA wird von rund 30 Staaten im Geheimen unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt. Bereits dieser Umstand ist äußerst undemokratisch und Grund genug, die sofortige Einstellung der Verhandlungen zu verlangen. Doch es kommt noch schlimmer. Es folgen kurz und prägnant die fünf Punkte, die auch Dich betreffen. Ausführlichere Informationen zu ACTA erhältst Du im Wiki der Piratenpartei.


  1. DRM Umgehung
    Das Umgehen von DRM, dem Kopierschutz, soll konsequent bestraft werden. So ist es beispielsweise verboten, einen gekauften DVD-Film auf das iPad zu kopieren.
  2. Three-Strikes-Regelung
    Um nicht für angebliche Folgeschäden aufkommen zu müssen, sind alle Internetanbieter verpflichtet, bei Entdeckung von Urheberrechtsverletzungen - bspw. dem Download von Computerspielen oder dem Austausch von Musik - Maßnahmen wie die Sperrung des Internetzugangs zu ergreifen. Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist ohne Zugang zum Internet massiv eingeschränkt.
  3. Überwachung und Zensur des Internets
    Durch die Haftbarkeit der Internetanbieter wird die Installation von Überwachungsinfrastrukturen und Inhaltsfiltern gefördert. Diese Maßnahmen würden die Provider zu einer Art Privatpolizei machen und auf eine umfassende Überwachung des Internets hinauslaufen. Die Privatsphäre aller Internetbenutzer würde unterminiert und die Informationsfreiheit willkürlich eingeschränkt.
  4. Zoll Durchsuchung & Beschlagnahme
    Zollbeamte müssen aufgrund der bloßen Vermutung des Rechteinhabers Geräte mit Datenträgern wie Mobiltelefone, Notebooks und MP3-Player durchsuchen und beschlagnahmen. Der Besitzer muss dann nachweisen, dass darauf gespeicherte urheberrechtlich geschützte Daten rechtmässig erworben wurden.
  5. Abzocke
    Das Abkommen sieht vor, dass eine einfache, nicht kommerzielle Urheberrechtsverletzung (Filesharing) die Grundlage für Geldforderungen im sechsstelligen Bereich bietet. Damit nicht genug: ACTA verpflichtet seine Unterzeichner, im Strafmaß für Urheberrechtsverletzungen auch Gefängnisstrafen ausdrücklich vorzusehen. So werden Millionen von Menschen zu potentiellen Verbrechern gemacht und sind von Privatinsolvenz bedroht

Die Piratenpartei befürchtet, dass sich die Gesellschaft von den kulturellen Errungenschaften der Menschheitsgeschichte entfernt, sollten die Konsumenten, wie in ACTA vorgesehen, kriminalisiert werden. Die Piratenpartei warnt vor einer Entwicklung weg von einem offenen kulturellen Austausch, hin zu geschlossenen undemokratischen Formen.


Dieser Artikel stammt im Original von der Piratenpartei Schweiz.

Kommentare

...???..

...man muß ja nicht unbedingt kommerziell gekaufte Software, Videos oder Musik unbedingt im Internet tauschen.. - sondern sondern nur selbstgemachtes.. und diese Millionenschäden dürften in Ländern wie den USA längst übliche Praxis sein..dort wurde immerhin das Internet erfunden.. - und hierfür extensiv automatische Filter zum Abscannen von Homepages einzusetzen ist eigentlich O.K. es kommt im Prinzip auf die Detailregelungen und eine Interessensabwägung an..

...in der Europäischen Konvention für Menschenrechte und ähnlichen Gesetzen steht z.B. keine dieser Bestimmungen darf ....

...also darf nicht so interpretiert werden, daß sie dem eigen Zweck zuwiderläuft...- da dürfte bei einigen Gerichten mit Abmahnungen wohl viel rechtswidriger Mist von der Justiz verbockt worden sein... oder wenn ein fehlerhaftes Angebot bei Ebay versehentlich ein Haus für 1 Euro angeboten wurde und das LG-Mainz war zu dämlich einfach die Vorschriften des BGBs über den Irrtum hierfür anzuwenden...dann liegt dies nicht an den Gesetzen sondern vor allem einem weitgehend verblödeten Personalbestand in der Justiz der teils vorsätzlich und teils aus unnachvollziehbaren Gründen die komischsten Entscheidungen trifft...

...Richter denken vermutlich in anderen Dimensionen weil sie in anderen finanziellen Größenordnungen existieren, als der Rest der Bevölkerung und meist auch über keinerlei private Kontakte zu Normalverdienern verfügen.. wegen der psychologischen Kriegsführung ist es erforderlich kriminelle gemischt mit fahrlässig handelnden verkorkst denkenden Leuten gleichzeitig in der Justiz zu halten, um die Spuren im Bereich der Motive juristisch unaufarbeitbar verwischen zu können - über Fehlentscheidungen von Irren und Neurotikern wird in der Justiz nicht diskutiert, um im Gegenzug auch über die Fehlentscheidungen von Kriminellen keine Dienstaufsichtsverfahren durchführen zu müssen, dann liegt eine richterliche Entscheidungsfreiheit vor und Basta..- mehr als Lebenslänglich mit anschließender Sicherungsverwahrung gibt es sowieso nicht...

Grundsätzlich muß man aber eigentlich auch irgendwie die Rechte von Softwareautoren, Musikern und Filmemachern auf eine Bezahlung anerkennen..so daß hier konstruktiver an solche Sachen herangegangen werden sollte...- bei Geheimhaltung geht sowas allerdings natürlich nicht...

..die europäische Konvention für Menschenrechte schließt allerdings eine Abzocke für nicht tatsächlich angerichtete Schäden eigentlich aus..