Dein Video gegen Abgeordnetenbestechung

Veröffentlicht am 26. Juli 2010

Initiative 108eAbgeordnetenbestechung? Das ist doch illegal, oder nicht? Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Zumindest sollte man das meinen, doch dem ist leider nicht so. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung regelt in Deutschland der §108e StGB. Dieser verbietet den direkten Kauf und den Verkauf der Stimme bei einer Abstimmungen im Parlament.

Nicht strafbar sind jedoch:

* die Bestechung über Vorteilsnahme von Dritten oder zu Gunsten Dritter (Ehefrau, Kinder, etc.)
* die nachträgliche Bestechung (Dankeschöngeschenk für eine Stimme)
* der Kauf der Stimme bei Abstimmungen in den Fraktionen. Diese sind durch den "Fraktionszwang" sehr wichtig.

Das muss sich ändern! Deutschland hat hierzu die UNCAC (United Nations Convention against Corruption) unterschrieben. Mit der Unterschrift unter diesem Übereinkommen gegen Korruption im Jahr 2003 hat Deutschland sich dazu verpflichtet, die oben genannten Dinge zu ändern. Bisher ist aber nichts passiert. Ziel der Initiative §108e ist es, das zu ändern! Eine Petition an den Bundestag wurde nicht zur öffentlichen Online-Unterzeichnung zugelassen, deshalb ist umso mehr Dein Engagement gefragt, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen!

Videoaufruf

Die Initiative 108e ruft zum Videowettbewerb gegen Abgeordnetenbestechung auf! Was ärgert Dich besonders an der Gesetzeslage? Wo werden die Bürger hinter's Licht geführt? Wie können wir das ändern?

Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Ob Animation, Schauspielerei oder Zeichentrick – schick uns bis zum 8. August 2010 Dein Video an video@108e.de und der Ruhm wird Dir sicher sein!

Zwei Wochen lang kann nach Einsendeschluss online über alle eingereichten Videos abgestimmt werden. Garantiert bestechungsfrei! Das Siegervideo wird prominent auf unseren Webseiten und durch unsere Unterstützer beworben. Der Sieger erhält dazu noch ein THE T.BONE SC450 USB welches von Benjamin Stöcker, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei, zur Verfügung gestellt wird.

...und so lange wir auf eine Gesetzesreform noch warten müssen, ein freundlicher Warnhinweis an unsere Abgeordneten: Der Empfang von Schmiergeldzahlungen kann umsatzsteuerpflichtig sein!


Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Initiative §108e

Kommentare

Ohne "dieses OpenSource Zeug"...

hätten wir heute kein Informationszeitalter. Das Internet basiert zum größten Teil auf offenen Standards, ohne die es heute nicht das wäre was es ist. Ich selber setzte mittlerweile voll auf Linux und bereue es nicht. Die Software ist ganz einfach deutlich besser als der großteile aller komerzieller Software. Ganz abgesehen davon müsste ich wahrscheinlich eine Millionensumme aufwenden, um sämtliche Software zu kaufen, die mir so kostenlos zur Verfügung steht.

Und zum Thema ausbeuten: Ich arbeite selber an einem OpenSource-Projekt und würde es keinesfalls ausbeuten nennen. Erstens ist das eine Arbeit, die man gerne tut, weil man selber entscheiden kann wann und an was man arbeitet. Zweitens: Ich benutze selber auch freie Software, also steuere ich meinen zum fortbestand Teil bei.

Es gibt auch viele OpenSource-Firmen, die damit wirklich sehr gut Geld verdienen, also funktioniert das ganze Modell doch prima.

Kapitalismus ist ein überholtes Modell. Möglicherweise haben wir in Deutschland und den anderen Industriestaaten Wohlstand, aber wie, wie siehts denn mit dem Rest der Welt aus? Stellen die Kapitalisten von der FDP diese Frage? Ich denke nicht. Dort arbeitet man nicht kostenlos, hat aber trotzdem nichts zu Essen.