Veröffentlicht am 26. Juli 2010
Abgeordnetenbestechung? Das ist doch illegal, oder nicht? Schließlich leben wir in einem demokratischen Rechtsstaat. Zumindest sollte man das meinen, doch dem ist leider nicht so. Die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung regelt in Deutschland der §108e StGB. Dieser verbietet den direkten Kauf und den Verkauf der Stimme bei einer Abstimmungen im Parlament.
Nicht strafbar sind jedoch:
* die Bestechung über Vorteilsnahme von Dritten oder zu Gunsten Dritter (Ehefrau, Kinder, etc.)
* die nachträgliche Bestechung (Dankeschöngeschenk für eine Stimme)
* der Kauf der Stimme bei Abstimmungen in den Fraktionen. Diese sind durch den "Fraktionszwang" sehr wichtig.
Das muss sich ändern! Deutschland hat hierzu die UNCAC (United Nations Convention against Corruption) unterschrieben. Mit der Unterschrift unter diesem Übereinkommen gegen Korruption im Jahr 2003 hat Deutschland sich dazu verpflichtet, die oben genannten Dinge zu ändern. Bisher ist aber nichts passiert. Ziel der Initiative §108e ist es, das zu ändern! Eine Petition an den Bundestag wurde nicht zur öffentlichen Online-Unterzeichnung zugelassen, deshalb ist umso mehr Dein Engagement gefragt, um das Thema auf die Tagesordnung zu bringen!
Videoaufruf
Die Initiative 108e ruft zum Videowettbewerb gegen Abgeordnetenbestechung auf! Was ärgert Dich besonders an der Gesetzeslage? Wo werden die Bürger hinter's Licht geführt? Wie können wir das ändern?
Deiner Kreativität sind keine Grenzen gesetzt! Ob Animation, Schauspielerei oder Zeichentrick – schick uns bis zum 8. August 2010 Dein Video an video@108e.de und der Ruhm wird Dir sicher sein!
Zwei Wochen lang kann nach Einsendeschluss online über alle eingereichten Videos abgestimmt werden. Garantiert bestechungsfrei! Das Siegervideo wird prominent auf unseren Webseiten und durch unsere Unterstützer beworben. Der Sieger erhält dazu noch ein THE T.BONE SC450 USB welches von Benjamin Stöcker, Beisitzer im Bundesvorstand der Piratenpartei, zur Verfügung gestellt wird.
...und so lange wir auf eine Gesetzesreform noch warten müssen, ein freundlicher Warnhinweis an unsere Abgeordneten: Der Empfang von Schmiergeldzahlungen kann umsatzsteuerpflichtig sein!
Verantwortlich für den Inhalt dieses Artikels: Initiative §108e
Kommentare
Hm....
"jahrzehntelanger BWL Student"
BWL-Student entgültig als eigentlich pro-Piraten-Troll entlarvt?
>"Somit entgeht dem Fiskus ein nicht unerheblicher Teil von Steuergelder. Firmen die ordentlich ihre
>Arbeiten erledigen und ihre Steuern zahlen haben somit das nachsehen."
Willkommen im Kapitalismus, und ja ich rolle gerne wieder die Kritik an selbigem auf. Ein System befürworten bei dem Profit und damit Machtsteigerung das oberste Ziel ist, aber dann die Konsequenzen nicht akzeptieren wollen. Das ist wie Staatssozialismus befürworten, aber zentralstaatliche Diktatur ablehnen.
Und ganz ausserhalb von deiner von mir angenommenen Trollpersona: Warum gibt einem das Studium von BWL bitte höheres Verständniss von Volkswirtschaft? Überdurchschnittliches vielleicht, aber trotzdem würde ich auch einen Jahrzehntelangen BWL-Studenten nicht VWL-Entscheidungen machen lassen wollen, erst recht nicht wenn diese tiefe politische und soziologische Implikationen haben.
b2topic: Ich sehe die Zustimmung, wo ist die Verneinung? Du stimmst zu das Bestechung Schäden verursacht, aber verneinst das es Gesetzgebung gegen sie geben sollte?