Auskunftsverpflichtung

Der Staat soll verpflichtet werden jedem Bürger und jeder Organisation des Staates auf verlangen Informationen über die von ihm gesammelten Daten Auskunft zu geben und bei Überwachung ohne konkreten Verdacht den Bürger von sich aus auf diese Überwachung hin zu weisen. Über die angelegten Datenbankstrukturen und die Art und Weise wie mit den Daten umgegangen wird, muss sich die Öffentlichkeit ungehindert informieren können.

Unberechtigterweise erhobene Daten müssen ersatzlos gelöscht werden. Die Löschung muß den betroffenen Bürgern unverzüglich und überprüfbar mitgeteilt werden.

Die Überprüfbarkeit der gespeicherten Daten soll unverzüglich ohne Terminvorgabe zu den üblichen Öffnungszeiten ermöglicht werden.

Kommentare

Löschung von Daten nachweisen !?! von Ronny (kein Pirat)
genau das ist der Gedanke der von Anonym (kein Pirat)
Es kann doch wohl nicht sein, von Anonym (kein Pirat)
Du Labberst nur Müll,die von Anonym (kein Pirat)
Datenkontoauszug von jn (kein Pirat)