Transparenz

In der heutigen Gesellschaft ist eine rapide Entwicklung zu beobachten. Immer mehr Informationen werden angehäuft, die in immer stärkerer Weise miteinander verknüpft werden. Verknüpfte Informationen aber werden zu Wissen, Wissen wiederum bedeutet Macht. Verengt sich also der Zugang zu Wissen auf einen kleinen Kreis von Nutznießern, so kommt es unweigerlich zu einer Ausbildung von Machtstrukturen, die wenige Personen, gesellschaftliche Organisationen oder staatliche Organe bevorzugt und so letztendlich den demokratischen Prozess einer freiheitlichen Gesellschaft gefährdet.

Dieser basiert nämlich auf einer möglichst breiten Beteiligung der Bürger an der Gestaltung und Kontrolle der gesellschaftlichen Vorgänge und ist somit unvereinbar mit dem Informationsvorsprung, den Wenige auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern versuchen. Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.

Die aktuelle Lage in Deutschland wird bestimmt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auf den verschiedenen Ebenen und in den vielfältigen Bereichen staatlichen Handelns und nur wenig ist bisher vom "Prinzip der Geheimhaltung" zugunsten eines "Prinzips der Öffentlichkeit" verändert worden, obwohl dies auf treffende Weise die Weichenstellung für eine moderne Gesellschaft im 21. Jahrhundert, auch unter Berücksichtigung der weitreichenden Möglichkeiten der Neuen Medien, verdeutlicht. Verwaltung und Politik müssen endlich auch in der Hinsicht ihrer Transparenz gegenüber dem Bürger ihren Dienstleistungscharakter aner kennen und sich grundlegend darauf ausrichten, einen Informationszugang für die Bürger effizient, komfortabel und mit niedrigen Kosten zu ermöglichen.

Insbesondere für eine Bewertung politischer Entscheidungsträger ist es unabdingbar, dass die Grundlagen politischer Entscheidungen transparent gemacht werden. Negative Beispiele dafür sind die Geheimhaltung des Mautvertrages vor dem Souverän und seinen gewählten Vertretern, sowie die undemokratische Einführung von Wahlmaschinen, die geeignet sind, das primäre Element der Demokratie, die Wahl, zu beschädigen.

Die Piratenpartei will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:

Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.

Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.

Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.

Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.

Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.

Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.

Kommentare

Regierungsarbeit im Internet veröffentlichen

Schlägt man heutigen Politikern vor, ihr gesamtes Regierungshandeln im Internet zu veröffentlichen, bekommen diese einen großen Schrecken und sagen, dass ist unmöglich. Aber warum?

Klar ist, dass es gewisse Bereiche gibt, in denen über Hochsensibles gesprochen wird und dessen Veröffentlichung Menschen, die mit krimineller Energie ausgestattet sind, einen derartigen Vorteil verschaffen würden, dass die Veröffentlichung mehr schadet als nutzt. Ich meine hiermit militärische und polizeiliche Detailfragen und nur diese. Soweit es aber um die sonstige Regierungsarbeit geht (inklusive Militär und Polizei), sehe ich keinen Grund, warum diese nicht transparent ablaufen soll.

Was spricht dagegen, wenn Kabinettssitzungen einschließlich der dazu gehörenden Protokolle zeitnah im Internet veröffentlicht werden?

Was spricht dagegen, wenn die Vorlagen, die im Kabinett besprochen werden, einschließlich der für die Entscheidung erheblichen und maßgeblichen Informationen (z. B. fachliche Stellungnahmen der Interessenverbände, Gutachten u. ä.) im Internet vorab veröffentlicht werden (und damit ggf. nicht gehörten Fachleuten die Möglichkeit der Stellungnahme gegeben wird)?

Was spricht dagegen, wenn die Protokolle der Sitzungen der Fachausschüsse des Bundestages zeitnah im Internet veröffentlicht werden?

Wenn ich versuche, Menschen für das Eintreten ihrer Bürgerrechte zu sensibilisieren, höre ich oft den Satz "Ich habe doch nichts zu verbergen.". Ja wenn die Bürger kein Problem damit haben, dass ihre gesamt Privatsphäre vom Staat durchleuchtet wird und wenn der Staat vom Bürger verlangt, dies aus Gründen der "Sicherheit" hinzunehmen, stellt sich doch die Frage, was haben unsere gewählten Volksvertreter und die von ihnen eingesetzte Regierung in Bezug auf ihr Handeln zu verbergen?

Wenn die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung ein Problem damit haben, ihr Handeln komplett transparent zu dokumentieren, muss man sich schon fragen, warum. Wenn der Bürger jederzeit nachvollziehen kann, wie der Bundestagsabgeordnete seines Wahlkreises sich in welchen politischen Fragen wie verhalten hat, kann er auch beurteilen, ob er dessen politische bzw. inhaltliche Auffassungen teilt.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz lautet:
"Sie [die Abgeordneten; Anm. des Verf.] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."

Durch die Transparenz der parlamentarischen Arbeit lässt dann erkennen, wer nach dieser Maxime handelt (und auch, ob er überhaupt handelt ;-) ). Die heutigen technischen Möglichkeiten erlauben es, all diese Dinge ohne großen finanziellen Aufwand technisch umzusetzen.

Die Transparenz sollte auch nicht vor den Entscheidungen bei öffentlichen Aufträgen halt machen. Das Argument, die offen gelegten Informationen könnten von Wettbewerbern genutzt werden, zählt m. E. nicht. Hier sollen Steuergelder ausgegeben werden, also das Geld der Leute, die diese Volksvertreter und damit indirekt auch die Regierung gewählt haben. Diese haben dann auch das Recht zu erfahren, wie ihr Geld ausgegeben wird.

Wenn dann noch
1. alle beschlossenen und bestehenden Gesetze in einer amtlichen Fassung,
2. alle Verordnungen im offiziellen Wortlaut,
3. alle Erlasse der Ministerien im offiziellen Wortlaut und schließlich
4. alle Urteile und Beschlüsse mindestens aller Verwaltungs- und Sozialgerichte nach einer Anonymisierung
zeitnah im Internet kostenfrei jedem zugänglich veröffentlicht werden, dann kommen wir einer wirklichen Demokratie ein erhebliches Stück näher.

Es fehlen nach dann nur noch Volksbefragung, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene.