Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
Freies Kopieren und freie Nutzung
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
Förderung der Kultur
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
Kommentare
Wieviel verdient eine Band + Antwort
Natürlich ist Künstler/Musiker auch ein Beruf. Seh ich ja auch ein.
Hab mich außerdem mal schlau gemacht (auf Deutsch: Kräftig im Internet gesucht) und folgendes herausgefunden:
"Einer "normalen" Durchschnittsband bleiben ca. 6 Prozentpunkte am HAP/Händlerabgabepreis. Dieser liegt bei einem Hochpreisprodukt bei ca. 12 € (Ladenpreis ca. 17,95 €). Will heißen: eine fünfköpfige Band muss 100.000 Alben (Gold) verkaufen, um rund 60.000 € zu verdienen.
GETEILT durch 5 Mucker (und ggf. weitere Mitverdiener) macht das pro Nase 12.000 € ZU VERSTEUERNDES Jahreseinkommen. Wie schon oben erwähnt: davon kann keiner seine Miete und sonstigen Lebenshaltungskosten für ein Jahr tragen.
Künstler müssen unterwegs sein, um solide von ihrer Mucke leben zu können. Das heißt: zwei mal 14 Tage-Tour im Frühjahr und Herbst und noch ein paar Open-Air-Shows im Sommer.
Die Livedeals laufen aber, wie schon erwähnt, ohne das Label ab. NOCH muss man sagen! Tim Renner/vorm. Universal, war als deren Chef einer der ersten, die bei den Konzerten mitverdienen wollten. Zum Verdruss der Livebranche. Die dreht den Spieß jetzt um, siehe Madonna, die von Live-Nation gesigned wurde und dort jetzt das volle Vermarktungspaket platziert hat.
Die Zukunft dürfte aber auch in Deutschland (bis hinunter in den Mittelklasse-Act-Bereich) den Full-Service-Units gehören, die Label, Musikverlag, Management, Merche, Promoagentur und Touragentur unter einem Dach abwickeln können.
Und bei den Tourneen ist es bis zum Mid-Level-Bereich immer so, dass Band/Management und Touragentur zunächst ins Risiko gehen.
Die größeren Acts machen so genannte Arrangement-Deals, zu Deutsch: sie beauftragen eine örtliche Konzertagentur nur mit der Durchführung und Abwicklung der Show in einem lokalen Stadion oder einer lokalen Halle (Maffay macht das z.B.).
Und die ganz großen Acts laufen wieder anders. Die werfen die Optionen in den Ring und die nationalen Agenturen bieten um die KÜnstler. Dass dann mal ein nationaler Verwerter angeblich nur eine Gewinnspanne von 3 % an allen Rolling Stones Konzerten in Deutschland haben soll, ist mehr als nur ein Gerücht. Das ist höchst riskant und wenn ein Künstler (u.a. auch die vorgenannten) dann mal einen Durchhänger hat, dann wäre es nicht das erste Mal, dass daran eine Veranstaltungsagentur pleite geht.
MERCHE:
Ein üblicher Deal ist vom Nettoerlös 50 : 50 für Künstler und KEV-Partner (i.d.R. Label). Bei den großen läuft das Merchandising aber inzwischen komplett über Dienstleister.
MANAGEMENT:
Hier ist die Spannweite für Abzocke mit am größten, aber 20 - 25 % Beteiligung können durchaus drin sein. Wenn ein KÜnstler gut verhandelt, auch weniger. Die fairen Leute partizipieren am Nettoerlös. Es gibt aber auch Schwarze Schafe, die sich eine Beteiligung an allen Bruttoerlösen holen. Da ist man dann als Mucker geplättet."
(http://www.musiker-board.de/vb/sonstiges/244547-einkommen-gro-en-bands.html)
Jetzt aber zu deiner Antwort:
Wenn man mal ehrlich ist, ist die Musik der Bands schon Freiwild. Du hast schneller eine rar- oder zip-Datei mit deinem gewünschtem Album gefunden, wie Kinder-Pornos (Das Bild lebt von der Wirklichkeit, die uns die gute Zensursulla aufgemalt hat). Genau das sagen ja auch die PIRATEN.
Die einzige noch etwas funktionierende Mittel ist das Löschen von Videos auf YouTube etc, aber die kommen ja auch nicht (mehr) hinterher.
Leben kann ein Musiker (egal ob groß oder klein) nicht von seinen CD-Verkäufen oder von der Verwertung von Musik-Videos. Die Bands verdienen sowieso das Meiste an Gigs und Merch (Indiz oben) und daran wird auch nicht die Reformation des Urheberrechts was ändern, oder?