Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.
Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

Systeme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab.
Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte.
Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.
Freies Kopieren und freie Nutzung
Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden.
Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert.
Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können.
Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.
Förderung der Kultur
Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.
Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit
Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit.
Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.
Kommentare
Danke erstmal, dass du dich
Danke erstmal, dass du dich so ausführlich im Internet informiert hast :)
Ich glaube allerdings, dass dir nicht ganz klar ist was die wahre Problematik bei der Verkürzung des Urheberrechts ist. Es geht hier nicht um Kopien, die im Netz rumgeistern, die es auch schon seit langer Zeit gibt. Ich bin als Musiker selbst ein großer Verfechter der Privatkopie, da ich auch der Meinung bin dass eine Band oder ein Künstler über den Live-Betrieb wesentlich mehr in seine Kassen bekommt. Ich werde mein Debut-Album demnächst auch frei zugänglich online stellen.
Der Knackpunkt bei der ganzen Geschichte ist, dass wenn ich mir einen Song ausdenke d.h. Musik, Melodie, Text ich nicht möchte, dass jemand anderes dieses Gedankengut für sich verwenden kann. Es geht also nicht um eine Kopie des Songs, den ich aufgenommen habe, sondern es geht um die Textzeilen, Melodien etc. die sich nach beispielsweise nur 5 Jahren Gültigkeit des Urheberrechts nicht mehr mir zuordnen lassen könnten. Das ist ein wirkliches Problem wie ich finde.
Konkretes Beispiel: Angenommen das Urheberrecht wird auf 5 Jahre begrenzt. Ich schreibe ein Musikstück, bringe dieses heraus. Nach 5 Jahren gehe ich in einen Kinofilm und höre dort meine Musik. Womöglich noch von einer anderen Band gesungen. Und das Ganze ohne mein Wissen. Warum? Weil ich, laut diesen Forderungen die die Piratenpartei hier stellt, keinerlei Rechte mehr an meiner Musik habe. Das finde ich schlimm, da ich als Künstler viel Arbeit, Zeit, Geld und Nerven investiere.
Ich hoffe die Problematik wird etwas deutlicher. Ich arbeite seit einiger Zeit in der Musikindustrie und habe auch schon Einblicke in die Arbeit von Majorlabels bekommen. Ich denke die Forderung nach Privatkopien ist berechtigt und auch richtig, allerdings bereits veraltet. Es gibt genug Vertriebs-Konzepte bei denen der Preis für die Musik und die Möglichkeit der privaten Kopie dieser Musik komplett gegeben ist (Beispiel iTunes, wo es jetzt sogar möglich ist über sogenannte "private Freigaben" seine Musik, Programme, Filme vom Einen auf einen anderen von 5 Rechnern im Haushalt zu übertragen).
Kopierschutz ist bei vielen Online-Musikformaten schon lange kein Thema mehr, genauso wie auch bei physikalischen Tonträgern. Es geht jetzt beim Urheberrecht sehr stark darum, wie das geistige Eigentum eines Künstlers geschützt werden kann. Und eine Verkürzung des Urheberrechts auf 5 Jahre ist meiner Meinung nach völlig indiskutabel, da dies ein Schritt in eine komplett falsche Richtung wäre. Das würde genau das Gegenteil von dem bewirken, was die Piratenpartei sich auf die Banner schreibt (Förderung der Kultur).
Ich habe btw die Piraten gewählt zur Bundestagswahl, da ich ansonsten mit vielen ihrer Ziele übereinstimme :) Das mit dem Urheberrecht macht mir nur wirklich Bedenken wenn ich ehrlich sein soll. Ich habe das Gefühl, viele wissen nicht worum es da eigentlich geht aber stimmen pauschal erstmal zu. Vielleicht wird die ganze Begrifflichkeit auch zu sehr vermischt (Urheberrecht, Verwertungsrecht, Privatkopie).