Urheberrecht und nicht-kommerzielle Vervielfältigung

Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt. Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst diese vielfältige Lebensbereiche und führt zu tief greifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem "geistigem Eigentum" basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegen steht.

Keine Beschränkung der Kopierbarkeit

CD-SchlossSysteme, welche auf einer technischen Ebene die Vervielfältigung von Werken be- oder verhindern ("Kopierschutz", "DRM", usw.), verknappen künstlich deren Verfügbarkeit, um aus einem freien Gut ein wirtschaftliches zu machen. Die Schaffung von künstlichem Mangel aus rein wirtschaftlichen Interessen erscheint uns unmoralisch, daher lehnen wir diese Verfahren ab. Darüber hinaus behindern sie auf vielfältige Art und Weise die berechtigte Nutzung von Werken, erschaffen eine vollkommen inakzeptable Kontrollierbarkeit und oft auch Überwachbarkeit der Nutzer und gefährden die Nutzung von Werken durch kommende Generationen, denen der Zugang zu den heutigen Abspielsystemen fehlen könnte. Zusätzlich stehen die gesamtwirtschaftlichen Kosten für die Etablierung einer lückenlosen und dauerhaft sicheren Kopierschutzinfrastruktur im Vergleich zu ihrem gesamtwirtschaftlichen Nutzen in einem extremen Missverhältnis. Die indirekten Folgekosten durch erschwerte Interoperabilität bei Abspielsystemen und Software erhöhen diese Kosten weiter.

Freies Kopieren und freie Nutzung

Da sich die Kopierbarkeit von digital vorliegenden Werken technisch nicht sinnvoll einschränken lässt und die flächendeckende Durchsetzbarkeit von Verboten im privaten Lebensbereich als gescheitert betrachtet werden muss, sollten die Chancen der allgemeinen Verfügbarkeit von Werken erkannt und genutzt werden. Wir sind der Überzeugung, dass die nichtkommerzielle Vervielfältigung und Nutzung von Werken als natürlich betrachtet werden sollte und die Interessen der Urheber entgegen anders lautender Behauptungen von bestimmten Interessengruppen nicht negativ tangiert. Es konnte in der Vergangenheit kein solcher Zusammenhang schlüssig belegt werden. In der Tat existiert eine Vielzahl von innovativen Geschäftskonzepten, welche die freie Verfügbarkeit bewusst zu ihrem Vorteil nutzen und Urheber unabhängiger von bestehenden Marktstrukturen machen können. Daher fordern wir, das nichtkommerzielle Kopieren, Zugänglichmachen, Speichern und Nutzen von Werken nicht nur zu legalisieren, sondern explizit zu fördern, um die allgemeine Verfügbarkeit von Information, Wissen und Kultur zu verbessern, denn dies stellt eine essentielle Grundvoraussetzung für die soziale, technische und wirtschaftliche Weiterentwicklung unserer Gesellschaft dar.

Förderung der Kultur

Wir sehen es als unsere Verantwortung, die Schaffung von Werken, insbesondere im Hinblick auf kulturelle Vielfalt, zu fördern. Positive Effekte der von uns geforderten Änderungen sollen im vollen Umfang genutzt werden können. Mögliche, aber nicht zu erwartende negative Nebenwirkungen müssen bei deren Auftreten nach Möglichkeit abgemindert werden.

Ausgleich zwischen Ansprüchen der Urheber und der Öffentlichkeit

Wir erkennen die Persönlichkeitsrechte der Urheber an ihrem Werk in vollem Umfang an. Die heutige Regelung der Verwertungsrechte wird einem fairen Ausgleich zwischen den berechtigten wirtschaftlichen Interessen der Urheber und dem öffentlichen Interesse an Zugang zu Wissen und Kultur jedoch nicht gerecht. Im Allgemeinen wird für die Schaffung eines Werkes in erheblichem Maße auf den öffentlichen Schatz an Schöpfungen zurückgegriffen. Die Rückführung von Werken in den öffentlichen Raum ist daher nicht nur berechtigt, sondern im Sinne der Nachhaltigkeit der menschlichen Schöpfungsfähigkeiten von essentieller Wichtigkeit. Es sind daher Rahmenbedingungen zu schaffen, welche eine faire Rückführung in den öffentlichen Raum ermöglichen. Dies schließt insbesondere eine drastische Verkürzung der Dauer von Rechtsansprüchen auf urheberrechtliche Werke unter die im TRIPS-Abkommen vorgegebenen Fristen ein.

Kommentare

..es ist wohl eher das

..es ist wohl eher das Vermarktungsmodell, das der Realität hinterher
hängt und seltsame Blüten treibt, nicht der torrenttracker und nicht der Künstler oder Musiker, der im Rahmen einer Livedarbietung Potential für Vermarktung erhält.
Eine andere Situation bei den Computerspielen. Hier wird tatsächlich viel Arbeit hineingesteckt, ohne dass unter Umständen selbst bei Erfolg das Auskommen des Entwicklers gesichert ist. Hier helfen wohl keine Vermarktungsmodelle, sondern unter Umständen nur Kopierschutzmechanismen dem Entwickler.
Bei Filmen ist es wieder anders. Hier bleibt neben der DVD noch das Kino. So wäre denkbar, dass es in ein paar Jahren Neues nur noch aus dem Kino gibt, oder Fernsehen, so wie vor Erfindung der Videokassette.
Und wie sieht es aus bei Büchern, Noten usw.?
Kann es z.B. bei der Pflege jahrhundertealten Kulturgutes eine Lösung sein,
Lizenzen für dessen Verbreitung zu erteilen oder sollte es nicht vielmehr darum gehen, zuverlässige Quellen zu erhalten bzw. in anderer Form bereitzustellen, nötigenfalls staatlich gefördert?

Kultureller Wandel kann hart sein für den, welcher an der Erfahrung des Vergangenen um jeden Preis festhält. Man mag daran zugrunde gehen oder auch nicht. Jedenfalls ist es wohl mit einer pauschalen Gesetzgebung für eine Vielzahl unterschiedlicher Medien nicht getan, eher im Gegenteil. Dies sollte hoffentlich aus den oben genannten Beispielen hervorgehen. Was in einem Fall die Existenz desjenigen sichert, welcher zur Kultur über die Medien beiträgt, verhindert anderenfalls, dass u. U. Medien ihre Adressaten erreichen.

Ich finde, es kann hier nur um einen Bewusstseinswandel gehen, der z.T. schon stattfindet bzw. stattgefunden hat. Dieser Bewusstseinswandel sollte nicht behindert werden, auch nicht durch bestimmte Werbespots am Anfang jedes Kinofilms. So kann sicherlich niemand ermutigt werden, den kulturellen Wandel mitzutragen.
Für die Erhaltung einer vielfältigen Kultur, die auch die Grundlage für geistig Wertvolles bietet, ist ein Bewusstsein notwendig, das von der Mehrzahl der an der Kultur Beteiligten, somit der Menschheit allgemein, getragen wird und nicht von einer Minderheit, die sich anmasst zum Wohle aller zu handeln. Fehlende Kreativität bei der Bewältigung kulturellen Wandels kann ebenso wenig, wie sie Kultur stiften kann zu ihrer Erhaltung beitragen, sowohl seitens der Kulturschaffenden, alsauch von seiten der Menschen, welche sich überwiegend auf den Konsum von Medien beschränken. Kultur liegt in der Verantwortung aller Beteiligten (zumindest in einer Gesellschaft, die sich anmasst, demokratisch und/oder tolerant zu sein) und ist ein komplexes Gebilde.
Einseitige Lizensierungsbestrebungen, -abkommen und -verträge, seien sie auch gut gemeint,
kommen in der Folge einer Zensur gleich. Über deren negative Auswirkungen kann an dieser Stelle nicht näher eingegangen werden.