12. November 2008
Gegen das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz für das Bundeskriminalamt (BKA) kündigte die Onlinejournalistin, Bürgerrechtlerin und Piratin Twister (Bettina Winsemann) heute Verfassungsbeschwerde an.
Neben der Kritik an der durch das Gesetz ermöglichten Onlinedurchsuchung schliesst sich Twister auch den Worten ihres Anwaltes, Dr. Fredrik Roggan, an: "Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun emanzipiert, ohne dass eine Kompensation dieses Kontrollverlusts vorgesehen wurde. Das ist schon deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt."
Dr. Roggan vertrat Twister bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, welche im Zusammenhang mit der Onlinedurchsuchung zu dem Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme führte.
"Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird." so Twister. "Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt."
Um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde aufzufangen, die sich auf 8.000 Euro belaufen werden, bittet Twister um Spenden auf das vom Forum Informatiker und Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (www.fiff.de) zur Verfügung gestellte Spendenkonto:
Empfänger: FIfF e.V.
Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz
Konto-Nr.: 500 927 929
BLZ 250 905 00 (Sparda Bank Hannover)
Die onlinebanking-freundliche Schreibweise ohne Leerzeichen:
Konto-Nr.: 500927929
BLZ 25090500
Für internationale Überweisungen:
IBAN: DE31 2509 0500 0500 9279 29
BIC: GENODEF 1S09
Hinweis:
Bei Spenden auf diesem Konto werden etwaige Überschüsse dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine steuerabzugsfähige Spendenquittung benötigen geben Sie bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift auf der Überweisung an!
"Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei." erläutert Twister abschliessend. "Es gilt jedoch zu vermeiden, dass durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten
Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen.
Die Piratenpartei Deutschland (www.piratenpartei.de), deren Mitglied Twister ist, das Bündnis "Freiheit ist Sicherheit" (www.freiheit-ist-sicherheit.de), das FIFF (www.fiff.de) sowie der AK Vorratsdatenspeicherung (www.vorratsdatenspeicherung.de) befürworten die Verfassungsbeschwerde und hoffen, gemeinsam mit Twister, auf rege Unterstützung durch Spenden, Öffentlichkeitsarbeit und vieles mehr.
Ansprechpartner:
Twister (Bettina Winsemann)
Email: twister@freunde-der-freiheit.de
Tel: (0041) 71 720 1930
Kommentare
stimmt schon
Habe deswegen mal rumgefragt!
Kurzfassung (by AK-Vorrat): "Nicht wundern, wenn die Onlinesoftware meckert, dass die Kontonr.
nicht zur Bankleitzahl passen würde, das ist okay so."
Lange Fassung (by Twister): "Das Spendenkonto ist ein Sonderkonto für die verfassungsbeschwerde gegen
das BKA-Gesetz und beginnt mit einer 5.
Bei _beiden_ Konten meckern einige Onlinebankingsysteme weil sie
Probleme mit dieser Art Sondernkonten haben (die u.a. deshalb praktisch
sind weil man hier verfügt, dass keine Abbuchungen vom Konto stattfinden
dürfen usw.)
Beide Kontonummern sind also korrekt, für die Spenden gilt aber das auf
Seiten der Piratenpartei angegebene Konto beginnend mit der 5."