Bereits aus unserem Grundsatzprogramm geht hervor, dass wir eine Inhaltsfilterung in Kommunikationsnetzen von staatlicher Seite als Zensur ablehnen. Dies gilt fürs Telefonnetz genauso wie für das Internet.
Zensur ist ein politisches Verfahren, um durch Massenmedien oder im persönlichen Informationsverkehr (etwa per Briefpost) vermittelte Inhalte zu kontrollieren, unerwünschte beziehungsweise Gesetzen zuwiderlaufende Inhalte zu unterdrücken und auf diese Weise dafür zu sorgen, dass nur erwünschte Inhalte veröffentlicht oder ausgetauscht werden.[Wikipedia]
Artikel 5 des Grundgesetzes sagt:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dabei ist besonders zu beachten, dass der Satz 'Eine Zensur findet nicht statt' in (1) keineswegs durch Satz (2) relativiert wird. Satz (2) sagt nur, welche anderen Rechte das Recht aus (1) beschränken können, nicht etwa, dass diese Beschränkungen mittels Zensur durchgesetzt werden dürften.
Keineswegs, denn es gibt ebensowenig ein bisschen Zensur wie es ein bisschen Folter gibt. Das damit verfolgte Ziel rechtfertigt eben nicht die Mittel.
Der Herausgeber der ZEIT, Josef Joffe, schreibt in seinem lesenswerten Kommentar "Tyrannei des Guten":
"Das BKA soll den Providern täglich eine Liste mit inkriminierten Pornoseiten vorlegen? Das nennt man Zensur, und sie würde ohne Gerichtsbeschluss und insgeheim ablaufen"
Am 18.06.2009 wurde das Zugangserschwerungsgesetz durch den Bundestag verabschiedet, vorgeblich ausschließlich als Bekämpfungsmaßnahme gegen Kinderpornografie. Tatsächlich aber findet hier die Etablierung einer Infrastruktur zu flächendeckender Zensur statt, welche rechtsstaatliche Prinzipien aushebelt. Warum dieses Gesetz zweckfremd und zugleich gefährlich ist:
Laut Fahnderkreisen des BKA stammt ein Großteil des Materials von missbrauchten Kindern aus dem familiären Umfeld. Eine Internet-Zensur fördert hier lediglich eine „Kultur des Wegsehens“, zum Schutz der Kinder müssen derartige Seiten komplett gesperrt und die Täter strafrechtlich verfolgt werden – auf internationaler Ebene. Hier darf kein Budget für eine überflüssige, aufwändig zu pflegende Sperrliste missbraucht werden.
Die angestrebte Sperre ist technisch nicht nur unwirksam, sondern fördert entgegen ihrer Intention sogar die Kinderpornografie. Die vermeintlich geheimen Sperrlisten können öffentlich werden, wie dies bereits in Dänemark geschah. So wird die Sperrliste zu einer Art "Katalog" für Pädophile. Gleichsam sparen illegale Anbieter von Kinderpornografie Budget für Spam-Kampagnen. Auch dienen die Sperren als Indikator der Verfolgung, so können Kriminelle sich noch besser dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entziehen.
Mit dem Gesetz wird die Gewaltenteilung mit der Judikative als Kontrollinstanz übergangen. Anstelle einer richterlichen Anordnung sollen nur stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden. Auch Artikel 5 des Grundgesetzes wird ausgehebelt, welcher Zensur klar verneint: „Eine Zensur findet nicht statt“
Mehrere Abgeordnete der CDU sowie SPD äußerten bereits den Wunsch, die Sperren für weitere Zwecke nutzen zu wollen – darunter auch legale und international anerkannte Inhalte wie z.B. Computerspiele aus dem Action-Genre. In einer Erklärung der CDU wurden sogar Urheberrechtsverletzungen auf eine Stufe mit Kinderpornografie gestellt.
Ursula von der Leyen führt als Anlass zum Gesetz den sprunghaften Anstieg von Kinderpornografie im Netz an. Die offizielle Kriminalstatistik vermeldet hingegen einen Rückgang von 25%. Laut einschlägigen Expertenmeinungen findet der Austausch von Kinderpornografie primär in geschlossenen Kreisen statt, selten auf öffentlich erreichbaren Websites. Eine Sperre ändert hier nichts. Als weitere Argumente führte von der Leyen die internationale Entwicklung der Kinderporno-Szene an. Auf eine Anfrage der FDP an die Bundesregierung hin wurde jedoch öffentlich, dass der Bundesregierung keinerlei Daten zu dem Thema vorliegen.
Die größte Petition in der Geschichte der Bundesrepublik - mit über 134.000 Mitzeichnern - wurde ignoriert, stattdessen wurde das Gesetz im Eilverfahren trotz deutlicher Änderungen des Entwurfs durchgedrückt. Vielfältige Expertenmeinungen auch des juristischen Dienstes des Bundestages wurden ebenso ignoriert.
Die Sperren können zu enormen Nebenwirkungen führen. Befindet sich auf dem gleichen Server eine gesperrte Website, führt dies zu einer Sperrung aller anderen dort befindlichen Seiten - Firmenauftritte und private Seiten gleichermaßen. Dass dies zu einem enormen Imageschaden führen und Existenzen zerstören kann, haben Beispiele aus anderen Ländern gezeigt.
Kritiker des Gesetzes wurden wiederholt durch die Union öffentlich in eine Ecke mit Pädophilen gedrängt, indem man ihnen vorwarf, Kinderpornografie zu tolerieren. Und das trotz des Wissens, dass ihre Forderung nach verschärfter Strafverfolgung und Löschung umsetzbar ist: Laut Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags könnte das BKA durch direktes Anschreiben ausländischer Provider eine Löschung erwirken. Die Initiative Jugendschutz.net war nebst anderen mit dieser Methode bereits äußerst erfolgreich.
Mit Hilfe von Suggestivfragen und dem Vorenthalten von Informationen wurden Umfragen erstellt, deren Ergebnis verlauten lässt, dass 90% der Deutschen sich für das besagte Gesetz aussprechen. Eine unabhängige Umfrage mit allen relevanten Informationen hingegen führte genau zum Gegenteiligen Ergebnis: 92% der Befragten sprachen sich gegen die Sperre aus.
Das Gesetz missbraucht die Opfer erneut – diesmal zu politischen Zwecken. Etwas, wogegen sich selbst die Missbrauchsopfer wehren. So positioniert sich der Verein MOGIS (Missbrauchsopfer gegen Internetsperren e.V.) deutlich gegen die Bestrebungen der Bundesregierung.
Kommentare
Wäre doch ziemlich dumm, oder?
Das Stoppschild zeigt an, dass die Seite den Behörden bekannt ist.
Umgeht man es, und es handelt sich auf dieser Seite tatsächlich um Kipo, dann befindet man sich ab sofort im Besitz von kinderpornografischen Schriften in den temporären Dateien und sonst wo. Um diesen Besitz mit Sicherheit zu beenden, würde nur ein "Plattmachen" des Rechners helfen. Und wer bitte glaubt denn ernsthaft, dass die Daten derer, die auf das Stoppschild umgeleitet wurden, nicht gespeichert und später genutzt werden (können)??
Im Rahmen des Rechtsstaates selbstverständlich...natürlich...