Veröffentlicht am 17.09.2009
Fast 500 gefüllte Bewerbungsmappen inklusive aller Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse und private Adressen sind auf eBay anonym versteigert worden. Mitglieder der Piratenpartei sind vor kurzem auf die Mappen gestoßen.
Diese wurden als gebrauchte „Bewerbungsmappen und Klemmmappen“ für 10 Euro verkauft und persönlich im Frankfurter Raum abgeholt. Der neue Besitzer war nach dem Empfang verärgert, da er zwei Nachmittage benötigte, um die Mappen zu leeren. Die Unterlagen wurden zunächst eingelagert, um sie vor weiterem Einsehen durch Unbefugte zu schützen.
Empfänger einiger der Bewerbungsmappen ist eine Firma aus Frankfurt, die als Vertriebspartner eines großen Telekommunikationsunternehmens seit 2006 Mitarbeiter in Teil- und Vollzeitbeschäftigung für die Kundenbetreuung und den Vertrieb von Telefonanschlüssen beschäftigt.
Der Fall zeigt unter anderem, wie wichtig es ist, das Bewusstsein im Bereich Datenschutz zu schärfen, damit jeder Bürger und jedes Unternehmen verantwortungsvoll mit persönlichen Daten umgehen. Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden.
"Bewerbungsmappen gehören an den Bewerber zurückgeschickt oder in den Schredder", so Annette Mühlberg, Leiterin des Referats eGovernment beim ver.di Bundesvorstand. "Unternehmen und Verwaltungen benötigen dringend verstärkte Aufklärung im Umgang mit Arbeitnehmerdaten. Datenmissbrauch muss stärker sanktioniert werden."
In den letzten Jahren kam es immer wieder zu massiven Verstößen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. So wurden Arbeitnehmer gezielt ausspioniert und das Recht auf Privatsphäre ausgehöhlt. Oft schien dabei der Grundsatz zu gelten, dass der Zweck die Mittel heilige. Vordergründig ging es dabei um die vermeintliche Abwehr von Gefahren wie Betriebsspionage, Diebstahl oder auch das Vorgehen gegen das "Blaumachen" von Arbeitnehmern. Dass die Firmen mit den Mitarbeiter-Daten für ihre Zwecke, oder wie im Frankfurter Fall einfach aus Nachlässigkeit, so schlampig umgehen, führt die Piratenpartei vor allem auf die mangelnde Durchsetzungsfähigkeit der zuständigen Gesetze zurück.
„Der Umgang mit solchen persönlichen Daten muss dringend besser gesetzlich geregelt werden“, sagt Jens Seipenbusch, Vorsitzender der Piratenpartei zum neuerlichen Datenskandal. „Auf allen Ebenen müssen die Menschen besser vor einem Missbrauch und der Zweckentfremdung ihrer Daten geschützt werden, sei es auf der Arbeit, in der Verwaltung oder auch im medizinischen Bereich. Wenn wir über Datenschutz reden, wird noch allzu oft vergessen, dass solche Verstöße immer auch einzelnen Menschen schweren Schaden zufügen können bis hin zum Verlust ihres Arbeitsplatzes."
„Ich denke, dass die Firma, die da geschlampt hat, jetzt ein sehr großes Problem hat und den Betrieb vermutlich bald einstellen kann“, sagt Padeluun vom FoebuD, Initiator und Jurymitglied der Big Brother Awards. Diese Negativpreise werden jährlich in mehreren Ländern an Behörden, Unternehmen, Organisationen und Personen vergeben, die in besonderer Weise und nachhaltig die Privatsphäre von Personen beeinträchtigen oder Dritten persönliche Daten zugänglich gemacht haben.
Die Piratenpartei setzt sich für Datensparsamkeit und Datenschutz sowohl bei staatlichen Behörden, als auch bei Unternehmen ein. Sie sieht noch weitreichenden Verbesserungsbedarf bei den bisherigen Datenschutzrichtlinien und fordert angemessene Strafen für den Missbrauch von Daten. Ihr Ziel ist der Einzug in den Bundestag am 27. September, um sich dort konsequent für bessere Richtlinien einzusetzen.
Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Kommentare
Nicht unbedingt bei Bewerbungen
Dazu mal ein kurzer Verweis auf einen Artikel (bei Google findet man unter "Bewerbungsunterlagen Eigentum" noch eine ganze Menge ähnlicher Hinweise, auch auf rechtliche Paragraphen):
"Besonders ärgerlich ist es, wenn die Unterlagen von den beworbenen Unternehmen nicht mehr zurückgeschickt werden. Das geschieht immer öfter, selbst dann, wenn die Kandidaten per Stellenanzeige in der Zeitung oder dem Internet zur Bewerbung aufgefordert worden sind. Selbstverständlich verbleibt das Eigentum an den Bewerbungsunterlagen beim Bewerber. Aus diesem Grunde hat die empfangende Firma die Unterlagen pfleglich zu behandeln und unaufgefordert auf ihre Kosten wieder zurückzugeben, wenn es nicht zu einer Einstellung kommt. Dass die Portokosten bei einer Flut von Bewerbungen auch für das Unternehmen eine beachtliche Höhe erreichen können, ändert an der Rechtslage nichts. Schließlich weiß eine Firma vorher, dass sie mit einer hohen Bewerberanzahl rechnen muss.
Anders sieht der Fall aus, wenn der Bewerber eine so genannte Initiativbewerbung (auch Blindbewerbung) startet. Hier hat ihn das Unternehmen nicht zur Abgabe seiner Unterlagen aufgefordert. In diesem Fall hat der Empfänger die Unterlagen zwar auch sorgfältig zu behandeln. Er muss sie aber nicht auf seine Kosten zurücksenden. Will der Bewerber seine Unterlagen wiederhaben, muss er der Firma die Portokosten ersetzen. Es sei denn, er holt die Unterlagen persönlich wieder ab. "
Quelle:
http://www.bewerbung.tv/index.php?id=1592&backPID=1592&begin_at=10&tt_ne...