Piratenpartei unterstützt Petition für freien Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Pressemitteilung - Veröffentlicht am 10. November 2009

Open Access / wikimedia.org (cc Attribution ShareAlike 3.0)Die Piratenpartei Deutschland unterstützt die gestern an den Petitionsausschuß des Bundestags gestellte Bitte zum Themenbereich Open Access. Die Petition fordert, aus öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Ergebnisse allen Bürgern frei zugänglich zu machen. Bund und Länder geben jedes Jahr gut 12 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung aus. Die Ergebnisse dieser Förderungen erscheinen jedoch zu einem überwiegenden Teil nur in teuren Fachzeitschriften.

»Der Bürger zahlt somit doppelt, erst für die Forschung selbst und danach noch einmal für den Zugriff auf die Ergebnisse«, sagt Bastian Greshake, Koordinator der Arbeitsgruppe Open Access der Piratenpartei. Er klagt weiter: »Allein die Universitäts- und Landesbibliotheken haben 2008 fast 220 Millionen Euro nur für den Erwerb von Fachzeitschriften ausgegeben. Das ist Geld, das in Forschung und Lehre sicher besser angelegt wäre.«

Die Piratenpartei trat bereits zur Bundestagswahl mit der Forderung nach freiem Zugang zu öffentlich geförderten Forschungsergebnissen an. Dass dieses Modell funktioniert, beweisen andere Länder wie zum Beispiel die USA. Dort müssen Publikationen, die von den National Institutes of Health gefördert werden, binnen 12 Monaten frei verfügbar gemacht werden.

»Wenn Deutschland den Anschluß an die Wissensgesellschaft nicht verlieren will, ist es zwingend notwendig, dass wir unsere Wissenschaftler nicht weiterhin künstlich dumm halten. Besonders wenn es an so einer Kleinigkeit mangelt wie der Bezahlung von Zeitschriften-Abonnements«, so Greshake.

Die Piratenpartei fordert alle Bürger auf, sich dieser Petition anzuschließen und so deutlich zu machen, dass der Petitionsausschuß des Bundestags dieses Thema behandeln solle. Dazu sind 50.000 Unterstützer nötig. Die Petition kann noch bis zum 22. Dezember via Internet mitgezeichnet werden.


Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=7922


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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar

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Petition: Kirchenfragen - Strikte Trennung von Kirche und Staat

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;pe...

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im Grundgesetz eine striktere und konsequentere Trennung von Kirche und Staat, also der Laizismus verankert wird.
Begründung

Ob Lehrerinnen, die wegen einem Kopftuch vor das Bundesverfassungsgericht ziehen oder Schüler, die vor Gericht ziehen müssen um beten zu dürfen. Immer häufiger kollidieren das Recht auf die freie Ausübung der Religion und der Grundsatz der religiösen Neutralität staatlicher Einrichtungen. Diese Widersprüche schüren förmlich Auseinandersetzungen in denen sich immer eine Partei ungerecht behandelt fühlt. Darum soll mit dieser Petition erreicht werden, dass eine Trennung von Kirche und Staat in Deutschland konsequent durchgesetzt wird. Das beinhaltet die Verbannung von allen religiösen Symbolen und Gebräuchen aus öffentlichen beziehungsweise staatlichen Gebäuden und Einrichtungen. Steuerrechtliche Instrumente wie die Kirchensteuer sollten abgeschafft werden und von der Kirche in Eigenregie organisiert, die Religionsausübung sollte sich auf das private Umfeld und natürlich die entsprechenden Gotteshäuser beschränken. Damit wäre das Grundrecht der freien Religionsausübung nicht verletzt, da in verschiedenen Berufsgruppen schon aus arbeitsschutztechnischen Gründen die Religionsausübung nicht oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden kann, die Menschen also jetzt schon ohnehin Einschränkungen hinnehmen müssen, mit denen sie offenbar in der Mehrheit keine Probleme haben.

Damit könnte eine Menge an Verwaltungsarbeit eingespart werden, Gerichte müssten sich nicht mehr mit religiösen Forderungen Einzelner auseinander setzen, die religiösen Institutionen der jeweiligen Konfessionen würden stärker in die Verantwortung genommen, eine geeignete Infrastruktur für ihre Anhänger zur Verfügung zu stellen, die Kirchen sollten wie reguläre Vereine behandelt werden, in denen die Mitglieder allein finanziell für alle Belange der Religion aufkommen müssen.

Lediglich im Bereich der Gefahrenverhütung und des Rettungsdienstes sowie der Militärseelsorge erscheint eine Verstrickung kirchlicher Organisationen mit öffentlichen Einrichtungen zweckmäßig. Rein karitative Einrichtungen könnten also im Sinne der Achtung und Sicherstellung von Gesundheit und Würde der Menschen eine Ausnahme stellen, solang sichergestellt werden kann, dass auch in diesen Einrichtungen unterschiedslos in Bezug auf Konfession gearbeitet wird.