Pressemitteilung - Veröffentlicht am 27. November 2009
Der Vertrag von Nikolaus Brender, dem Chefredakteur des ZDFs, wurde heute nach einer Entscheidung des ZDF-Verwaltungsrates nicht verlängert. Dieses Gremium ist mehrheitlich aus dem Lager der CDU besetzt, der Brenders unabhängige Art des Journalismus schon lange ein Dorn im Auge war. Der Chefredakteur widersetzte sich stets der parteipolitischen Einflussnahme auf seinen Sender.
Die Piratenpartei Deutschland ist entsetzt über diese Entscheidung. Hier wurde ein Chefredakteur aus dem Amt gedrängt, der nicht nach den Regeln der CDU spielen wollte. Dies widerspricht den Grundsätzen unserer Demokratie. Keine Partei hat ein Recht darauf, auf diese Weise die Presse- und Rundfunkfreiheit in Deutschland zu beeinflussen.
Brender ist seit zehn Jahren Chefredakteur des ZDF. Dass er sich dabei stets für eine parteiunabhängige Berichterstattung einsetzte, passte der CDU schon seit Beginn seiner Tätigkeit nicht. Federführend bei der Kritik an Brender war Hessens CDU-Ministerpräsident Roland Koch, der selbst Mitglied des ZDF-Verwaltungsrates ist.
Am heutigen Freitag wurde über Brenders Vertragsverlängerung um weitere fünf Jahre abgestimmt. Der Verwaltungsrat, der aus 14 Mitgliedern besteht, setzt sich zum überwiegenden Teil aus Mitgliedern der CDU zusammen, nur fünf Vertreter kommen aus den Reihen der SPD. Als vorgeblicher Grund für Benders Kündigung wurden die schlechten Einschaltquoten des Nachrichtenmagazins "heute" im Jahre 2008 genannt, die angeblich hinter denen von "RTL Aktuell" lagen. Allerdings beruht diese Aussage nicht einmal auf der Wahrheit [1].
Es ist auch nicht die eigentliche Aufgabe des Verwaltungsrates, Personalentscheidungen zu treffen. Dafür ist der Intendant Markus Schächter zuständig, der zwar eine Verlängerung von Brenders Vertrag forderte, aber sich gegen die CDU-Übermacht nicht durchsetzen konnte.
Bereits im Vorfeld der heutigen Abstimmung kritisierten 35 renommierte Staatsrechtler in einem offenen Brief den Versuch der CDU, Brender aus seinem Amt zu drängen. Sie erklärten »die Angelegenheit zum Verfassungsrechtsfall«.
»Heutzutage werden Meinungen gemacht und nicht gebildet. Und dass derjenige, der die Meinungen macht, auch die Macht hat, geht im Tagesgeschäft nur allzu leicht unter«, sagt Thorsten Wirth, Vorstandsmitglied der Piratenpartei. »Ein Verwaltungsrat, der solch wichtige Entscheidungen trifft, muss völlig unabhängig von parteilichen Einflüssen sein. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten werden sonst häppchenweise zum Staatsfernsehen. Das ZDF darf keine Dauer-Koch-Sendung werden.«
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Verantwortlich für den Inhalt dieser Pressemitteilung: Bundespressestelle der Piratenpartei Deutschland
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Verantwortlicher Redakteur: Daniel Flachshaar
Kommentare
Populäre Irrtümer...
> Die GEZ-Mitarbeiter muss man zudem nicht in die Wohnung lassen.
Die netten Mitarbeiter kommen von deiner Landesrundfunkanstalt, nicht von der GEZ.
Die GEZ übernimmt in der Öffentlichkeit nur diese unangenehme Aufgabe, die eigentlichen Schnüffler aber kommen von der Rundfunkanstalt, bzw. sind deren freien Mitarbeiter auf Provisionsbasis.
Nicht reinlassen ist aber auf jeden Fall schon mal der erste richtige Schritt :-)
> Falls jemand von der GEZ fragt ganz ehrlich sein: Meinen TV habe ich entsorgt, den parteipolitischen
> Kram der CDU sehe ich mir nicht an und dafür bezahle ich nicht. Ich bin doch schließlich kein
> SCHWARZSEHER!
Und nachdem du hier einen Kommentar geschrieben hast, hast du offenbar einen internetfähigen Computer, und bist damit (zumindest nach Meinung der GEZ, nicht aber der Gerichte, je nach Instanz und Bundesland) mit einer Radiogebühr in der Pflicht. Denn: dein Computer ist seit 01.01.2007 hochoffiziell ein "neuartiges Rundfunkempfangsgerät".
Insofern bist du doch ein SCHWARZSEHER.
> (Wenn ich mich irre korrigiert mich bitte, danke.)
Dein Irrtum ist, dass du dich aus der Pflicht glaubst - leider sagt der RGebStV da was anderes (nach Meinung der Anstalten).
Aber zumindest haben einige Betroffene geklagt, und diese Klagen wandern langsam durch die Instanzen.
Mit "Abmelden, aber weiterhin Geräte bereithalten" machst du dich nur angreifbar für die Schnüffler, und trägst leider keinen Deut zu einer Klärung des Sachverhaltes bei - dazu müsstest du klagen.